Aufbissschiene Kosten - Kostenübernahme

Sowohl Verspannungen als auch Kopf- und Rückenschmerzen können durch Kieferprobleme verursacht werden. Häufig ist auch ein falscher Biss die Ursache. Das bedeutet, dass Ober- und Unterkiefer nicht in der idealen Position schließen. Das verursacht eine Verspannung der Kau-, Gesichts- und Kopfmuskulatur. Dadurch wiederum entsteht ein sogenannter Spannungskopfschmerz, der vor allem im Stirn- und Schläfenbereich zu spüren ist. Er kann jedoch auch bis in den Nacken und sogar bis in den Rückenbereich ausstrahlen.

Eine Knirscherschiene kann in diesen Fällen meist für rasche Abmilderung der Beschwerden sorgen. Sie wird auch dann erfolgreich eingesetzt, wenn Sie mit den Zähnen knirschen und dadurch Kieferbeschwerden bekommen. Diese zumeist nächtliche Dauerbelastung und der übermäßige Druck führen zu schmerzhaften Verspannungen, das Aufeinanderreiben der mahlenden Zähne verursacht einen verstärkten Zahnabrieb. Das wird durch deutliche Schleifspuren an den Zähnen sichtbar.

In diesem Fall werden Zahnärzte funktionstherapeutische Aufbissschienen empfehlen. Sie verhindern das nächtliche Zähneknirschen auf einfache Weise. Zudem bringt ihre unkomplizierte und schmerzfreie Anwendung rasch Erfolg. Sollten Sie regelmäßig Zahn-, Kiefer- oder Kopfschmerzen verspüren oder häufig mit verspanntem Nacken- oder Kieferbereich aufwachen, sollten Sie dies mit Ihrer Zahnärztin oder Zahnarzt besprechen. In einem Gespräch wird dann zunächst abgeklärt, wann und wo die Schmerzen auftreten. Anschließend folgt eine Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Kieferknochen.

Aufbissschiene Kosten

Mit Zahnschienen lassen sich unterschiedliche Zahnprobleme diskret und unauffällig beseitigen. In der Regel ist eine Aufbissschiene Kassenleistung. Das umfasst sowohl die Herstellung der Schiene durch den Zahnarzt als auch die Materialkosten. Für Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung übernimmt die Krankenkasse meist die gesamten Kosten für die Schiene. Über diese Regelleistungen hinausgehende Kosten wie beispielsweise die Funktionsdiagnostik oder möglicherweise höhere Schienen müssen vom Patienten selbst übernommen werden. Wer jedoch nur eine einfache, nicht adjustierte Aufbissschiene benötigt, kann mit gutem Gewissen auf die aufwändigen Diagnoseverfahren verzichten.

Aufbissschiene: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die anfallenden Kosten sind abhängig vom verwendeten Material und den nötigen Diagnoseverfahren. Man teilt ein in weiche und harte Aufbissschienen. Des weiteren kommen nicht adjustierte Schienen, die sogenannten Miniplastschienen, oder adjustierte Schienen zum Einsatz. Eine nicht adjustierte Knirscherschiene wird während der Nacht als einfacher Kunststoffüberzug über die Zahnreihe getragen und verhindert damit wirkungsvoll die Abnutzung der Zahnoberflächen.

Auch wenn eine Zahnschiene als Craniomandibuläre-Dysfunktion-Therapie (CMD) erforderlich sein sollte, werden von der gesetzlichen Krankenkasse häufig die Kosten für das aufwändige Diagnoseverfahren übernommen, falls eine dementsprechende Diagnose gestellt wird. Für Patientinnen oder Patienten, die unter starkem, andauernden Zähneknirschen leiden (Bruxismus), ist eine ärztliche Verordnung ebenfalls möglich. Wer allerdings eine vom Standard abweichende Zahnschiene benötigt oder wünscht, muss meist zumindest eine Zuzahlung leisten. Das sollten Sie als Patient aber unbedingt vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse abklären.

Voraussetzung für die Anfertigung einer individuellen Knirscherschiene ist, dass ihre medizinische Erforderlichkeit von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt begründet wird. Im besten Fall kann eine solche Zahnschiene mehrere Jahre halten. Schwerer Bruxismus kann allerdings bereits nach wenigen Monaten einen Austausch der Schiene nötig machen.

Wer bereits nach einem Jahr eine neue Aufbissschiene braucht, hat dennoch gute Chancen auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Problematisch kann es jedoch werden, wenn eine Schiene weniger als ein Jahr hält. In solchen Fällen fordern die Krankenkassen meist weitergehende Informationen von den behandelnden Zahnärztinnen oder Zahnärzten an. Gegebenenfalls wird eine Zweitmeinung einer von der Krankenkasse benannten zahnärztlichen Praxis erbeten. Bei gleichlautender Diagnose werden die Kosten übernommen.

Zusätzliche Leistungen, die unter medizinischen Gesichtspunkten durchaus sinnvoll sein können, aber nicht als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind, dürfen von den Krankenkassen generell nicht erbracht werden. Diese Sonderleistungen müssen als Eigenanteil selbst geleistet werden. Hier bringt die Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse Klarheit über die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ein Reihe privater Zahnzusatzversicherungen übernehmen jedoch die Kosten vollständig oder in großen Teilen.

Versandkostenfrei
ab 300 € / netto
Produktinnovationen in der
zahntechnischen Modellherstellung
Umfangreiches
Fortbildungsprogramm
Individuelle Beratung
Vor-Ort-Service