Kosten und Kostenübernahme für eine Aufbissschiene

Im Rahmen der Therapie mit einer Knirscherschiene wird die Anfertigung einer individuellen Schiene von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies gilt in der Regel auch für private Krankenkassen.


Nicht inbegriffen sind bei den gesetzlichen Kassenleistungen spezielle Arbeitsschritte und Diagnoseverfahren. 


Es ist daher mit weiteren Kosten zu rechnen, die vom Patienten selbst getragen werden müssen. Auf Wunsch des Patienten kann aber natürlich auf gewisse individuelle Verfahren und Arbeitsschritte verzichtet werden. 

Informiert Euch deshalb gut, welche Leistungen Ihr wirklich benötigt, um eventuell an den richtigen Stellen der Aufbissschiene Kosten zu sparen und die Aufbissschiene Kassenleistung richtig zu nutzen- Ratgeber Aufbissschiene. Nächste Woche erfahrt Ihr dann mehr zum Thema Tragedauer und Haltbarkeit von Aufbissschienen

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